Kinder am Set

Für Minderjährige gelten besondere gesetzliche Regelungen.

 

Für die Anmeldung in unserer Datenbank brauchen wir zunächst ein schriftliches Einverständnis der Eltern. Einen Vordruck findest du hier.

 

Für die Mitwirkung vor der Kamera gilt: Wer  die neunte Schulklasse noch nicht beendet hat oder noch nicht 16 Jahre alt ist, fällt unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

 

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, eine Dreifachbescheinigung von Eltern, Arzt und Schule unterschreiben zu lassen, die aussagt, dass es  keine Bedenken bezüglich den Dreharbeiten gibt.

Die Dreifachbescheinigung wird meist bei einer Buchung individuell auf die Produktion ausgestellt. BITTE FÜLLEN SIE DIESES DOKUMENT ERST AUF ANFORDERUNG AUS!

 

Um Minderjährige vermitteln zu können, benötigen wir also erst einmal nur die Einverständniserklärung der Eltern.

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